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AGB

 

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 (1)  Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen, Consulting von Briel, vertreten durch Michael von Briel, Zum Butzen 1, 78465 Konstanz, im Folgenden „Auftragnehmer“ und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

(2)  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Unternehmensberatungsleistungen, die der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber erbringt. Der Auftragnehmer bietet verschiedene Dienstleistungen zur Buchung an. Dabei handelt es sich insbesondere um

  • Angebote von unterschiedlichen Programmen mit verschiedenen Laufzeiten
  • Beratung – Support über festgelegten Zeitraum oder auf Stundenbasis
  • Interim-Management
  • Erbringung und Durchführung von videobasierten, multimedialen, telefonischen sowie persönlichen Trainings-, Coachings- und Beratungsleistungen sowie Seminaren vor Ort.

(3)  Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.

(4)  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.

(5)  Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

§ 2 Vertragsschluss

(1)  Der Auftraggeber bucht bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Dienstleistung. Diese Buchung nimmt der Auftragnehmer durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann persönlich, per E-Mail, per Kontaktformular oder über die Website des Auftragnehmers zustande kommen.

(2)  Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung des Auftraggebers bestätigt. Die Buchung des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung per E-Mail eine Rechnung.

(3)  Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

(4)  Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Buchung des Auftraggebers bestätigt. Die Buchung des Auftraggebers ist bindend. Der Auftraggeber erhält mit der Buchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen von Auftragnehmer mitgeteilt

(5)  Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von dem Auftragnehmer für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.

(6)  Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.

(7)  Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringenden Dienstleistungen sein.

 

§ 3 Inhalt des Dienstleistungsvertrages

(1)  Der Auftragnehmer erbringt seine Dienste gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.

(2)  Die genaue Leistung wird im jeweiligen Einzelvertrag festgelegt. Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

(3)  Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung vom Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Auftragnehmer individuell für den Auftraggeber erstellt.

(4)  Sämtliche Unterlagen vom Auftragnehmer sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite von Auftragnehmer und sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis von Auftragnehmer Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.

(5)  Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen und Prospekten Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.

(6)  Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen und auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit hinzuweisen. Dies umfasst die Verwendung des Firmennamens, Logos und einer allgemeinen Beschreibung der erbrachten Dienstleistungen. Jegliche spezifischen Informationen oder vertrauliche Details über die Zusammenarbeit dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers verwendet werden.

 

§ 4 Durchführung der Dienstleistung

(1)  Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Auftraggeber ist zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Auftraggeber erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der Auftraggeber ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.

(2)  Die Leistungen können, je nach Angebot, multimedial, telefonisch sowie auch persönlich vor Ort erfolgen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Ort und Zeit der angekündigten Beratung zu ändern, sofern die Änderung dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt und für diesen zumutbar ist.

(3)  Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, das die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.

(4)  Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website von dem Auftragnehmer dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen

(5)  Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiter-entwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.

(6)  Der Auftragnehmer muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt nach freiem Ermessen die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer abzugeben.

(7) Die ordnungsgemäße und fristgerechte Erbringung der Leistungen von Consulting von Briel setzt die ordnungsgemäße und fristgerechte Erbringung erforderlicher Mitwirkungsleistungen durch den Kunden voraus. Soweit der Kunde seine Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbringt, entfällt die Verpflichtung von Consulting von Briel zur Erbringung von Leistungen in dem Umfang und für den Zeitraum, in dem deren Erbringung von der vorherigen Erbringung von Mitwirkungsleistungen des Kunden abhängt. Der Kunde trägt Nachteile und Mehrkosten, soweit diese daraus resultieren, dass er seine Mitwirkungsleistungen nicht erbringt.

(8) Der Kunde ist insbesondere für die rechtzeitige Bereitstellung von zu verarbeitenden Daten und für deren Vollständigkeit und Richtigkeit sowie für die Überprüfung der Vollständigkeit und Richtigkeit von Arbeitsergebnissen in angemessenem Umfang verantwortlich.

(9) Die Parteien verpflichten sich, ein professionelles und respektvolles Verhalten gegenüber den Vertretern der jeweils anderen Partei aufrechtzuerhalten. Jegliches Verhalten, das gegen geltende Gesetze, ethische Standards oder die guten Sitten verstößt, kann zur sofortigen Kündigung des Vertrags führen. Bei Meinungsverschiedenheiten oder Unstimmigkeiten verpflichten sich die Parteien, zunächst Verhandlungen aufzunehmen, um eine gütliche Einigung zu erzielen, bevor rechtliche Schritte unternommen werden.

(10) Leistungen können auch von autorisierten Partnern und Drittanbietern in eigenem Namen vertrieben werden (z.B. CopeCart). Bei Buchung bzw. Vertragsschluss mit einem Drittanbieter oder Vertriebspartner, gelten ausschließlich dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Der Auftragnehmer übernimmt hier keine Verantwortung.

(11) Der Auftragnehmer unterliegt bei der Durchführung der übertragenen Tätigkeiten keinen Weisungen des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist in der Gestaltung seiner Arbeit frei. Maßgebliche für seine Arbeit ist der jeweilige Auftrag.

 

§ 5 Zahlung

(1)  Der Auftraggeber zahlt für die erbrachten Leistungen an den Auftragnehmer den Betrag, der im jeweiligen Vertrag festgelegt wird.

(2)  Eine Zahlung der Leistungen erfolgt durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer sofort nach Rechnungserteilung, per Überweisung, per Kreditkarte oder SEPA-Lastschriftmandat.

(3)  Die Vergütung ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, aus dem jeweiligen Angebot ergibt sich etwas anderes.  

(4)  Alle Preise im Angebot von dem Auftragnehmer sind als Nettopreise zzgl. der zum jeweiligen Zeitpunkt gesetzlichen Umsatzsteuer aufgeführt und in EURO angegeben.

(5)  Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringenden Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert. 

(6)  Der Auftragnehmer behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen, nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.

§ 6 Laufzeit und Kündigung

(1)  Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrags ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienstleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 6 sind darauf nicht anwendbar. 

(2)  Der Vertrag endet automatisch mit der vollständig erbrachten Leistung. Der Auftragnehmer stellt dem Kunden eine schriftliche Bestätigung der erbrachten Leistungen aus.

(3)  Das Recht zur fristlosen und außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht seitens des Auftragnehmers liegt insbesondere dann vor, wenn der vorsätzlich gegen Bestimmungen dieses Vertrages verstößt und/oder vorsätzlich oder fahrlässig verbotene Handlungen begangen hat oder das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist.

(4)  Jede Kündigung bedarf der Schriftform oder der Textform (E-Mail).

(5)  Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Auftraggebers aus wichtigem Grund bleibt der Vergütungs-anspruch des Auftragnehmers unberührt. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(6)  Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit das gebuchte Angebot (Beratung, Coaching, Training, Programm, Seminar etc.) zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen oder auch für einen bestimmten Zeitraum zu pausieren. Der Auftragnehmer prüft vorab, ob dies im konkreten Fall sinnvoll bzw. realisierbar ist. Falls dieses Vorgehen möglich ist, hat dies keinerlei Auswirkung auf die vereinbarte Zahlungsvereinbarung. Für das ‘Verschiebendes Startzeitpunktes‘ sowie ‘Pausieren für eine bestimmte Zeit‘, wird eine Gebühr von 10% des Gesamtbetrags der vereinbarten Kaufsumme sofort fällig.

 

§ 7 Teilnahme an Seminaren und Veranstaltungen

(1)  Die Buchung der Teilnahme an Seminaren oder Veranstaltungen bei dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber gilt als verbindlich. Die Bestätigung der Buchung erfolgt in der Regel per E-Mail durch den Auftragnehmer.

(2)  Der Auftraggeber ist berechtigt, von seiner Buchung zurückzutreten, jedoch nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß den Bestimmungen gemäß Abschnitt 11.3. Bei einem Rücktritt ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer den wichtigen Grund bereits zusammen mit der Rücktrittserklärung qualifiziert nachzuweisen.

(3)  Im Falle eines Rücktritts bis zu 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung entstehen dem Auftraggeber Bearbeitungskosten in Höhe von 30% der jeweiligen Teilnahmegebühr. Bei einem Rücktritt zwischen 6 Wochen und 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Teilnahmegebühr fällig. Eine Rücktrittserklärung, die weniger als 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei dem Auftragnehmer eingeht, führt zur Erhebung der vollen Teilnahmegebühr. Der Auftraggeber kann jedoch nachweisen, dass dem Auftragnehmer kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die genannten Pauschalen.

(4)  Die Stellung eines Ersatzteilnehmers ist nur nach vorheriger Zustimmung durch den Auftragnehmer gestattet.

 

§ 8 Schutzrechte

(1)  Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit von dem Auftragnehmer für den Auftraggeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.

(2)  Der Auftraggeber überträgt hiermit dem Auftragnehmer bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungs-rechte.

(3)  Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo von Auftragnehmer dürfen ohne dessen Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden.

(4)  Die Geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei dem Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.

 

§ 9 Verhalten / Rücksichtnahme

(1)  Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Abgabe von Bewertungen und Kommentaren in sozialen Medien die Interessen des Auftragnehmers zu berücksichtigen. Es ist dem Auftraggeber insbesondere untersagt, unwahre Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritiken über den Auftragnehmer zu veröffentlichen oder zu verbreiten. Auf erstes Anfordern von dem Auftragnehmer ist der Auftraggeber verpflichtet, entsprechende Bewertungen und Kommentare zu entfernen.

(2)  Sofern der Auftraggeber an Communities und Gruppen des Auftragnehmers (z.B., auf Facebook) teilnimmt, ist er dazu verpflichtet, auch in diesen Foren die Interessen des Auftragnehmers zu wahren.

(3)  Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Auftraggeber von der Teilnahme an Communities und Gruppen, sowohl vorübergehend als auch dauerhaft, auszuschließen. Ein solcher Ausschluss kann erfolgen, wenn der Auftraggeber durch geschäftsschädigende Äußerungen die Interessen des Auftragnehmers innerhalb der Gruppe oder Community verletzt oder beeinträchtigt.

 

§ 10 Vertraulichkeit

(1)  Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei („Empfänger“) wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(2)  Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

(3)  Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.

(4)  Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.

(5)  Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die

a) bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;

b) die der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder

c) der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.

Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.

(6)  Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.

(7)  Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.

 

§ 11 Haftung und Gewährleistung

(1)  Der Auftragnehmer haftet gegenüber dem Auftraggeber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2)  In sonstigen Fällen haften der Auftragnehmer – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3)  Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

(4)  Der Auftragnehmer schützt seine Auftraggeber so gut es geht gegen Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies nicht immer verhindern. Für Schäden, welche Auftraggeber durch eine solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Abs. 1 – 3 mit den genannten Ausnahmen ebenfalls.

(5)  Der Auftragnehmer haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Der Auftragnehmer übernimmt in diesem Rahmen insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden.

 

§ 12 Datenschutz

(1)  Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.

(2)  Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.

(3)  Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.

(4)  Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link: https://consulting-vonbriel.de/datenschutzerklaerung/

 

§ 13 Widerrufsrecht

(1)  Bezüglich des Widerrufsrechts verweist der Auftragnehmer bei Verbrauchern auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter: https://consulting-vonbriel.de/widerruf/

(2)  Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

 

§ 14 Europäische Streitbeilegung

(1)   Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.

(2)   Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucher-schlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

 

§ 15 Schlussbestimmungen

(1)  Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

(2) Für
Dienstleistungen außerhalb und innerhalb der EU gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.

(3)  Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Ist der Auftraggeber Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen. Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten zwischen Consulting von Briel und den Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sind, ist nach Wahl von Consulting von Briel, der Sitz des Kunden oder der Sitz des Auftragnehmers. Für Klagen gegen Consulting von Briel ist der Sitz von Consulting von Briel ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände einschließlich § 689 Abs. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) bleiben von Satz 1 unberührt.

 

Consulting von Briel – Vervielfältigung verboten – Februar 2024