Insolvenz in Eigenverwaltung

Unternehmen retten, ohne die Kontrolle darüber zu verlieren

„Insolvenz“ wird oft gleichgesetzt mit Stillstand, Kontrollverlust und Abwicklung. Das muss nicht so sein. Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist im deutschen Recht ein Instrument, das eine Sanierung im laufenden Betrieb ermöglichen kann, während die Geschäftsführung handlungsfähig bleibt.

 

1) Was bedeutet „in Eigenverwaltung“?

In der Eigenverwaltung bleibt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis grundsätzlich beim Unternehmen (bzw. der Geschäftsführung). Das Insolvenzgericht kann die Eigenverwaltung anordnen, unter Aufsicht eines Sachwalters. Der Sachwalter überwacht und prüft insbesondere die wirtschaftliche Lage und die Geschäftsführung und berichtet gegenüber Gericht und Gläubigern. 

Kurz gesagt: Das Unternehmen bleibt operativ am Steuer – unter gerichtlicher Aufsicht und Kontrolle durch den Sachwalter.
Hinweis: Im Verbraucherinsolvenzverfahren ist die Eigenverwaltung nicht möglich.

 

2) Eigenverwaltung vs. Regelinsolvenz: Wo liegt der Unterschied?

  • Regelinsolvenz: Ein (vorläufiger) Insolvenzverwalter übernimmt die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis.
  • Eigenverwaltung: Diese Befugnis bleibt beim Schuldner/Management, unter Aufsicht des Sachwalters

Das kann Vorteile bringen, weil Know-how, Kundenbeziehungen und operative Entscheidungen im Unternehmen bleiben. Es funktioniert aber nur, wenn Planung und Umsetzung professionell sind.

 

3) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Eigenverwaltung muss beantragt werden. Das Gericht ordnet sie an, wenn zu erwarten ist, dass dadurch keine Nachteile für die Gläubiger entstehen. Seit den Reformen gilt außerdem: Bereits mit dem Antrag ist eine Eigenverwaltungsplanung vorzulegen. Diese umfasst u. a. einen Finanzplan, der einen Zeitraum von sechs Monaten abdeckt, einschließlich Darstellung der Finanzierungsquellen zur Fortführung und Verfahrenskostendeckung.

Praxisübersetzung: Eigenverwaltung ist kein „Spontan-Manöver“. Sie braucht Vorbereitung, Zahlenklarheit und ein belastbares Konzept.

 

4) Schutzschirmverfahren: Sonderform zur Sanierungsvorbereitung

Im Kontext der Eigenverwaltung wird häufig das Schutzschirmverfahren genannt. Es ist auf die Vorbereitung einer Sanierung ausgerichtet und zielt regelmäßig darauf, in Eigenverwaltung einen Insolvenzplan zu erarbeiten. Typischerweise gilt: Ein Schutzschirm kommt vor allem dann in Betracht, wenn drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegt, nicht aber bereits eingetretene Zahlungsunfähigkeit.

 

5) Die Rolle des Sachwalters: Kontrolle, Prüfung, Vertrauen

Der Sachwalter ist keine Formalie. Seine Kernaufgaben sind u. a. die Prüfung der wirtschaftlichen Lage und die Überwachung der Geschäftsführung. In der Praxis ist der Sachwalter häufig ein zentraler Vertrauensanker, insbesondere gegenüber Banken, Lieferanten und Gläubigern.

 

6) Chancen der Eigenverwaltung

Gut vorbereitet kann Eigenverwaltung:

  • den Geschäftsbetrieb stabil fortführen helfen,
  • eine Sanierung über Insolvenzplan strukturieren,
  • und durch professionelles Reporting Vertrauen bei Stakeholdern erhöhen.

 

7) Warum Eigenverwaltung in der Praxis scheitert

Scheitern kommt selten vom „Wollen“, sondern von Umsetzung und Timing. Häufige Gründe:

  1. Zu spät begonnen (Optionen wie Schutzschirm ggf. nicht mehr erreichbar).
  2. Unplausible Finanzplanung / fehlende Finanzierung (Vertrauensverlust bei Gericht/Gläubigern).
  3. Operative Cash-Treiber unterschätzt (Working Capital, Lager, Forderungen, Lieferantenkonditionen).
  4. Kommunikation zu Banken/Lieferanten/Belegschaft zu spät oder widersprüchlich.
  5. Kein umsetzbarer Maßnahmenplan (nur „Kosten senken“ ohne Takt und Verantwortlichkeiten).

Merksatz: Eigenverwaltung ist kein Schonraum – sie ist ein Sanierungsprojekt unter Beobachtung.

 

8) Was Unternehmen konkret vorbereiten sollten

Wenn Eigenverwaltung (oder Schutzschirm) realistisch ist, entscheiden oft:

  • Belastbare 6-Monats-Finanzplanung und Fortführungsfinanzierung
  • Maßnahmenplan mit Verantwortlichkeiten (z. B. Forderungen, Lager, Einkauf/Zahlungsziele, Anzahlungen)
  • Stakeholder- und Kommunikationsplan (Bank, Top-Lieferanten, Großkunden, Belegschaft)

 

9) Wo ein Unternehmensberater in der Eigenverwaltung konkret hilft
In der Eigenverwaltung entscheidet am Ende nicht das Verfahren über den Erfolg, sondern die operative Umsetzung: belastbare Zahlen, sauberes Reporting und konsequente Maßnahmen. Ein erfahrener Unternehmensberater unterstützt dabei, in kurzer Zeit Transparenz herzustellen (z. B. rollierende 13-Wochen-Liquiditätsplanung), die wichtigsten Cash-Treiber zu stabilisieren (Forderungen, Lager, Einkauf/Zahlungsziele) und einen umsetzbaren Maßnahmenplan mit Verantwortlichkeiten aufzusetzen. Ebenso wichtig: die „Übersetzung“ für Stakeholder – also bankfähige Unterlagen, klare Entscheidungsgrundlagen und eine strukturierte Kommunikation mit Sachwalter, Gläubigern, Finanzierungspartnern und internen Teams. Die rechtliche Steuerung bleibt dabei bei der spezialisierten Rechtsberatung, der Berater sorgt dafür, dass das Unternehmen operativ lieferfähig und handlungsfähig bleibt.

 

10) Fazit: Früh handeln schlägt „perfekt handeln“

Der größte Hebel ist Timing: Je früher Klarheit über Lage und Handlungsoptionen besteht, desto größer ist der Instrumentenkasten und desto besser die Chancen, eine Sanierung geordnet aufzusetzen.

 

Hinweis: Dieser Beitrag stellt allgemeine Informationen dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Für rechtliche Bewertung und Antragstellung sollte stets eine im Insolvenzrecht erfahrene Rechtsberatung hinzugezogen werden.