BAFA Beratung - Förderprogramm
Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Beratungen kleiner und mittlerer Unternehmen.
Die Unternehmen können sich von qualifizierten, Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen.
Ebenso erhalten Unternehmen in Schwierigkeiten einen Beratungszuschuss zu allen Fragen der Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.
Allerdings ist in diesem Programm die Beauftragung eines geprüften und registrierten BAFA–Beraters zwingend Voraussetzung, um förderfähig zu sein.
Zuschuss zu Beratungshonorar
Das Förderprogramm der BAFA (Förderung Unternehmerisches Know hows) richtet sich an neugegründete, sowie etablierte Unternehmen.
Für junge Unternehmen bzw. Freiberufler / Innen (Unternehmen bis 2 Jahre nach Gründung) :
- max. Bemessungsgrundlage pro Beratungsart: EUR 3.500,-
- Fördersatz 80% gilt für die neuen Bundesländer (ohne Berlin und Region Leipzig), max. Zuschuss pro Beratungsart : EUR 2.800,-
- Fördersatz 50% gilt für die alten Bundesländer (ohne Region Lüneburg) einschließlich Berlin und Region Leipzig, max. Zuschuss pro Beratungsart : EUR 1.750,-
Für Bestandskunden (Unternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung) gelten die gleichen Fördersätze, aber:
- max. Bemessungsgrundlage pro Beratungsart : EUR 3.500,-
- maximale Dauer pro Beratungsart : 5 Tage, wobei die Tage nicht aufeinander folgen müssen
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